Stellungnahme zur Anerkennung von Jerusalem als Hauptstadt Israels durch die USA

Die Ankündigung des US Präsidenten Donald Trump, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen und die US-Botschaft dorthin zu verlegen, hat nicht nur die Spannungen in Nahost weiter verschärft, sondern auch weltweit Kritik und Ablehnung hervorgerufen. Die USA verletzen mit diesem Vorgehen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Präsident Trump begründete die Entscheidung mit dem Beschluss des US Kongresses aus dem Jahr 1995, in dem die US Regierung aufgefordert wird, die Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen und Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen. Trump versucht zudem, sich innenpolitisch zu profilieren. Schliesslich löst er damit ein Wahlversprechen ein, was vor allem bei seinen evangelikalen Wähler/-innen gut ankommen dürfte. Der US Präsident ist auch der Meinung, dass dieser Entschluss förderlich sei für den Friedensprozess zwischen Israel und den Palästinensern.

International besteht jedoch ein Konsens darüber, dass die Annexion Ost-Jerusalems durch Israel illegal ist. Das bekräftigen auch mehrere Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates. So wird in der Resolution 478 von 1980 das Jerusalemgesetz, das eben diese Annexion festhält, für nichtig erklärt. Zudem werden in dieser Resolution alle UNO-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre diplomatischen Vertretungen aus Jerusalem abzuziehen. Auch die Resolution 2334 von 2016 bekräftigt erneut, dass eine Änderung der Grenzen von 1967, einschliesslich Jerusalem, nicht zulässig ist. Die USA missachten mit ihrem Vorgehen diese Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates und verstossen zudem gegen die völkerrechtliche Verpflichtung, dass kein Staat eine illegale Situation anerkennen oder unterstützen darf.

Der Entscheid der USA dürfte – zumindest kurzfristig – für den Friedensprozess nicht förderlich sein. Gemäss Saeb Erekat, Hauptunterhändler der Palästinensischen Autonomiebehörde, sei die Entscheidung einer Zerstörung des langwährenden Friedensprozess gleichzusetzen. Die USA hätten so kein Recht mehr eine Rolle in diesem Prozess innezuhaben, so Erekat weiter. Auch das schweizerische Aussendepartement ist der Auffassung, dass diese Anerkennung „einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung erschwert“.

Horyzon zusammen mit den Partnerorganisationen in den besetzten palästinensischen Gebieten verurteilen diese einseitige Massnahme durch die USA. Wir begrüssen es, dass der Bundesrat unsere Einschätzung teilt und ermutigen ihn, sein Engagement für eine umfassende Verhandlungslösung, welche die Rechte aller in Israel/Palästina lebenden Menschen garantiert, fortzusetzen.

Quellen:

  • Statement by President Trump on Jerusalem (www.whitehouse.gov)

  • Eine Säule der Nahost-Diplomatie fällt (www.faz.net)

  • Ist Trumps Jerusalem-Entscheidung der «Todeskuss» für die Zweistaatenlösung? (www.nzz.ch)

  • Stellungnahme der Schweiz zur Ankündigung des amerikanischen Präsidenten, Jerusalem als Hauptstadt des Staates Israel anzuerkennen (www.eda.admin.ch)

  • Resolution 478 des UNO Sicherheitsrates (unispal.un.org)

  • Resolution 2334 des UNO Sicherheitsrates (www.un.org)

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